Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss: Zwischen den Vertragspartner wird ein Mietvertrag über die Nutzung der Pension festgesetzt.
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Geschäftsinhaberin Jacqueline Fischer und ggf. ihrer Vertretung zustande.
  5. Vertragspartner ist die Geschäftsinhaberin und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vermietungsaufnahmevertrag.
  6. Die Geschäftsführerin haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  7. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  8. Der Mieter teilt dem Vermieter seinen Vor– und Zunamen, sowie seine vollständige Adresse, Telefonnummer, Emailadresse mit.
  9. Der Mieter darf weitere Personen und /oder Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters aufnehmen.
  10. Name & Benennung des Vermieters: Pension Goldbachmühle, Jacqueline Fischer, Goldbachmühle 3a, 38889 Blankenburg, Tel. 015156055729, E-Mailadresse: info@goldbachmuehle-blankenburg.de
  11. Mietdauer: Die Mietdauer für die Pension ergibt sich aus dem Vertrag. Die Ankunft am Anreisetag kann ab 15:00 Uhr erfolgen oder ist rechtzeitig spätestens am Vortag telefonisch zu vereinbaren. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10:00 Uhr geräumt sein.
  12. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räumlichkeiten und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  13. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  14. Die Preise können von der Geschäftsführerin ferner geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Aufenthaltsdauer, der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Personenzahl in der Ferienwohnung zustimmt.
  15. Das Service Paket (Wäsche & Endreinigung) bezieht sich auf EUR 40,00 pro Aufenthalt. Das Wäschepaket enthält pro Gast: 1 Bettbezug, 1 Kopfkissen, 1 Handtuch, 1 Duschtuch. Vorhandene Handtücher dürfen nicht außerhalb der Zimmer und Ferienwohnung genutzt werden.
  16. Zahlung: Mit Abschluss des Vertrages gilt eine Reservierung als garantiert. Mit Ablauf der jeweiligen schriftlich festgelegten Stornierungsfrist, welche von der Geschäftsführerin dem Mieter mitgeteilt wurde, ist die Reservierung nicht mehr kostenfrei stornierbar. Bei Nichtanreise oder Stornierung wird der Gesamtbetrag via Mietvertrag dem Mieter in Rechnung gestellt.
  17. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Geschäftsführerin ausübt. Der Mieter benötigt die schriftliche Rückbestätigung der Geschäftsführerin bei einer möglichen Stornierung.
  18. Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Geschäftsführerin in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach den vertraglich gebuchten Zimmern, Ferienwohnungen vorliegen und der Mieter auf Rückfrage der Geschäftsführerin auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  19. Die Geschäftsführerin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter der Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  20. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Geschäftsführerin aufrechnen oder mindern.
  21. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer der Geschäftsführerin gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Geschäftsführerin ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  22. Ferner ist die Geschäftsführerin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: * höhere Gewalt oder andere von der Geschäftsführerin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; * Ferienwohnungen, Zimmer unter der irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden; *die Geschäftsführerin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Geschäftsführerin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Geschäftsführerin zuzurechnen ist.
  23. Bei berechtigtem Rücktritt der Geschäftsführerin entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  24. Die Geschäftsführerin haftet nicht für eingebrachte Sachen des Mieters. Soweit dem Mieter ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Geschäftsführerin haftet nicht für Schäden oder Abhandenkommen.
  25. Schlussabstimmungen: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
  26. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz des Unternehmens „Café & Pension Goldbachmühle.
  27. Ausschließlicher Gerichtsstand – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Unternehmens.
  28. Es gilt das deutsche Recht.
  29. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nicht sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.